mindestens 150 cm breit und 150 cm tief vor Fahrschachttüren,
auf dem Freisitz, am Anfang und Ende einer Rampe
• mindestens 150 cm tief vor der Längsseite des Bettes, der Badewanne, vor Schränken und Kücheneinrichtungen, vor dem Rollstuhlabstellplatz und vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges • mindestens 150 cm breit neben Treppenauf- und -abgängen und zwischen Wänden außerhalb der Wohnung • Empfehlung: mindestens 150 cm breit beim Parkplatz, vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges • mindestens 120 cm breit und 120 cm tief vor Einrichtungen im Sanitärraum • mindestens 120 cm breit vor Möbeln, vor der Betteinstiegsseite des Nichtrollstuhlbenutzers, neben Bedienungsvorrichtungen und Radabweisern einer Rampe • mindestens 90cm tief vor Möbeln
• Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren
lichte Breite mindestens 90 cm Die lichte Höhe der Türen sollte mindestens 210 cmbetragen, bei Bedarf Schließhilfe vorsehen Wichtig sind die Bewegungsflächen, die für Rohstuhlfahrer beim Öffnen von Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor- und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden Bewegungen ausführen zu können. • Vor Drehflügeltüren, Schiebetüren und Fahrstuhltüren für Rollstuhlfahrer sind 150 cm x 150 cm große Bewegungsflächen sinnvoll. • Vor Möbeln reichen 120 cm breite Bewegungsflächen. Schiebetüren sind oftmals die bessere Lösung. • Türen unter 80cm Breite sollten nicht mehr eingebaut werden • Türen von Sanitärräumen sollen nach außen aufgehen. Das vergrößert den Bewegungsraum in Bad/ WC und dient der Sicherheit, wenn jemand im Bad stürzt.
• Möglichkeit zum nachträglichen Ein- oder Anbau eines Aufzuges oder von Rampen für stufenlose Erreichbarkeit anderer Geschosse, aller Räume in der Wohnung sowie der Gemeinschaftsanlagen
• ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung • Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge • Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten • beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend • keine unter. Türanschläge und -schwellen, soweit technisch unvermeidbar höchstens 2 cm
• in Mehrfamilienhäusern taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen, ausreichende Belichtung und Beleuchtung von Treppenabsätzen, keine Stufenunterscheidungen Möglichst keine Wendelungen der Treppenläufe !
Es besteht Aufzugspflicht bei nicht EG-Wohnungen für Rollstuhlbenutzer ! Die Erreichbarkeit der Wohnungen in Obergeschossen sollte mit Aufzügen realisiert werden • Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm • Beachtung besonderer Maße für Haltestangen, das Bedientableau, taktile Bedienvorrichtungen innen und außen, bei Bedarf mit akustischen Signalen (Empfehlung: Spiegel gegenüber der Fahrkorbtür)
• uneingeschränkte Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle • Arbeitshöhen an Herd, Arbeitsplatte und Spüle entsprechend Behinderung montiert Günstig ist es, Herd, Arbeitsplatte und Spüle nebeneinander oder Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck anordnen, die Spüle muss in jedem Fall unterfahrbar sein.
• Duschplatz stufenlos begehbar und rollstuhlbefahrbar Empfehlung: Möglichkeit für Badewanne mit unterfahrbarem Lifter im Duschplatzbereich • Beinfreiheit unter dem Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon • Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar • Im Bereich des WC’s beidseitig Haltegriffe vorsehen Hinweis:
Klosettbecken: Rechts und links neben dem Klosettbecken sind mindestens 95 cm breite und mindestens 70 cm tiefe und vor dem Klosettbecken mindestens 150 cm breite und mindestens 150 cm tiefe Bewegungsflächen vorzusehen. Die Sitzhöhe (einschließlich Sitz) sollte 48 cm betragen. 55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens muss sich der Benutzer anlehnen können. Haltegriffe: Auf jeder Seite des
Klosettbeckens sind klappbare, 15cm über die Vorderkante des Beckens
hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagerechten und senkrechten
Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten
vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein.
Waschtisch: Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon ist vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein. Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine mindestens 150 cm tiefe und mindestens 150cm breite Bewegungsfläche anzuordnen.
• Freisitz sollte mindesstens 4,5 m² groß sein ( Loggia, Balkon o. Terasse) • Ein Abstellraum möglichst 4 m² groß, mindestens 1 m² muß in der Wohnung liegen
• 1 wettergeschützter Stellplatz oder Garage je Wohnung Der Weg zur Wohnung kurz und wettergeschützt! • bei Wohnanlagen für einen Teil der Stellplätze 150 cm tiefe Bewegungsfläche entlang der PKW-Längsseite • zusätzlicher Rollstuhlabstellplatz, mindestens 190 cm breit und 150 cm tief plus Bewegungsfläche (zusammen 190 cm x 300 cm) zum Umsteigen vom Straßenrollstuhl in den Wohnungsrollstuhl, vorzugsweise im Eingangsbereich oder vor dem Haus Hinweis: • tragfähige Wände (?11,5 cm) und Decken in Küche und Sanitärraum (massive Ausbildung) Zur Aufnahme bzw. Befestigung von Einrichtungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen !
• Keine Schwingflügel einsetzen • Im Erdgeschoss einbruchhemmende Ausführung der Fenster u. Fenstertüren Hinweis: • Raumtemperatur nach DIN 4701Teil 2, Beheizung nach individuellem Bedarf ganzjährig möglich (z. B. durch Zusatzheizung) • gleichmäßige Raumausleuchtung mit künstlichem besonders hellem Licht für Sehbehinderte • Bedienungsvorrichtungen: Anordnung in 85 cm Höhe, nicht versenkt oder scharfkantig, Heizkörperventile in 40 cm—85 cm Höhe, Bedienungsvorrichtungen seitlicher Wandabstand mindestens 50 cm • in jeder Wohnung zur Haustür eine Gegensprechanlage mit Türöffner, Fernsprechanschluss möglich • Anordnung der Bedienungsvorrichtungen im Greifbereich des Rollstuhlfahrers • Hauseingangstüren, Brandschutztüren zur Tiefgarage, Garagentore, Fahrschachttüren kraftbetätigt und manuell zu öffnen und zu schließen • Sanitärarmaturen als Einhebelmischbatterien, mit Temperaturbegrenzern und schwenkbarem Auslauf, Tür des Sanitärraums abschließbar und von außen entriegelbar Abfallauffang: • Bodenbeläge im Gebäude müssen nach ZH 1/571 rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein; sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen. • Bodenbeläge im Freien müssen mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar sein. Hauptwege (z. B. zu Hauseingang, Garage) müssen auch bei ungünstiger Witterung gefahrlos befahrbar sein; das Längsgefälle darf 3% und das Quergefälle 2% nicht überschreiten. Empfehlung: Material- und Farbkontrastwechsel als Orientierungshilfe Hinweis:
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