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Einschränkungen des Sehens oder des Hörens und des Sprechens.
Dabei ist eine Höreinschränkung meist auch verbunden mit einer Sprachstörung. Sinneseinschränkungen, besonders wenn sie altersbedingt auftreten, ziehen häufig Unsicherheiten in der Bewegung und Orientierungsschwächen nach sich.
Das Ausmaß der Einschränkung erstreckt sich bei allen drei Sinnen von der geringfügigen Beeinträchtigung, bis hin zum Fehlen einer oder mehrerer Sinnesfähigkeiten. Nahezu jede dieser Einschränkungen kann durch technische Hilfen vollwertig ersetzt werden, solange nicht Gehör und Gesichtssinn gleichzeitig geschädigt sind.
Auch bei den Sinneseinschränkungen gilt die Anmerkung, dass sie weder Intelligenz noch geistige Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen.

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Quelle: Institut T.L.P. e.V. 1988 Barrierefreie Arbeiswelt für Menschen mit und ohne Behinderungen

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Welche baulichen Veränderungen können notwendig werden und somit Kosten verursachen ?
 
 

 

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